Schnelltest Online buchen
Sehr geehrte Kunden,
Bei uns gibt es jetzt zusätzlich auch "Selbstzahler Schnelltestungen" für nur 10 €
Bitte Ausweis zur Testung mitbringen. Bei der Selbstzahler-Variante sind keine anderen Berechtigungen nötig.
Die 5. Test-Verordnung hat uns wieder einmal überrascht.
Leider gelten ab sofort neue Berechtigungen!
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?
- §4a Nr 1 Patienten und deren Besucher von Pflege- und medizinischen Einrichtungen: Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern etc. besuchen wollen, aber auch die Behandelten bzw. die Bewohner selbst.(ambulante OPs, Vorsorge oder Reha, Dialyse,...)
- §4a Nr 2 Leistungsberechtigte / Behinderte und Betreuer in Behinderteneinrichtungen
- §4a Nr 3 Pflegepersonen / Pflegende Angehörige (nicht erwerbsmäßig)
- Es gibt leider keinen Anspruch mehr auf Freitestung nach positivem PCR-Test --> Selbstzahlertest
- §4a Nr 4 Schreiben vom Gesundheitsamt
Alle anderen Berechtigung haben leider keine Gültigkeit mehr!
Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Nachweis, als Kopie zur Testung mit!
Eine Testung mit 3€ Zuzahlung ist in der 5. Test-Verordnung nicht mehr vorgesehen !
Welche Nachweise muss man für kostenlose Tests vorlegen?
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich ausweisen und einen Nachweis erbringen: Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test oder ein Schreiben des Gesundheitsamtes vor!
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden, bitte bringen Sie einen Nachweis der Einrichtung mit --> auf Nachfrage erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben der jeweiligen Einrichtungen.